INDIVIDUELL. ERGEBNISORIENTIERT. KOMMUNIKATIV.

 

Die persönliche Leistungsfähigkeit eines jeden Individuums wird durch eine beträchtliche Anzahl von Normen beeinflusst. Darüber einen Überblick zu haben und proaktiv zu reagieren, ist Teil unseres Jobs.

Wir haben uns zur Aufgabe gesetzt, für Sie ein steueroptimales Ergebnis durch maßgeschneiderte, individuell abgestimmte Lösungsansätze zu erzielen.

Dabei profitieren Sie von über 20 Jahre Berufserfahrung!

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STEUERBERATUNG

Unser Leistungspaket wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Ob laufende Beratung oder einmalige Projektberatung. Kostentransparenz ist uns wichtig.

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RECHTSBERATUNG

Ob Vertretung vor Ämtern oder Behörden. In gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten finden Sie in uns Ihren Ansprechpartner.

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UNTERNEHMENSBERATUNG

Die Unternehmensberatung umfasst neben der Gründungsberatung vor allem auch die Beratung in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Darunter ist vor allem die Organisation des Rechnungswesen bzw. die Einführung eine Kosten- und Leistungsrechnung zu verstehen. Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen von Digitalisierungsprojekten!

LEISTUNGSANGEBOT


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Unser EXPERTENTeam stellt sich vor.

Ihr Anliegen ist uns wichtig. Eine maßgeschneiderte optimale Lösung unser Output.

 

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Karl Stadlbauer
Thomas Stadlbauer

AKTUELLES

Klienten-Info - Aktuell

Das Comeback des Handwerkerbonus

April 2024

Es ist einige Jahre her, dass es schon einmal einen Handwerkerbonus gegeben hat. In den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerkerbonus, der damals bis zu 600 € betragen konnte (siehe dazu Beitrag aus dem Juni 2016). Mit dem "Handwerkerbonus PLUS" kommt es zur Neuauflage dieser Förderung, die Anreize für Umbauten, Sanierungen und Wohnraumschaffungen setzen will und gleichzeitig auch die Schwarzarbeit eindämmen soll. Die finale Beschlussfassung darüber soll im Nationalrat im April fallen, Details zur geplanten Regelung sind aber schon bekannt geworden:

Gefördert werden alle Handwerksarbeiten und Leistungen professioneller Handwerker (auch im Zuge von Neubauten) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 2.000 € bzw. 20 % der Kosten (bis zu 10.000 €). Die Mindestkostengrenze für die Nutzung des Handwerkerbonus liegt bei 500 €. Die betroffenen Handwerksarbeiten müssen im Zeitraum zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Die zugrundeliegenden Aufwendungen können steuerlich nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Der Bonus soll je erwachsener Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden können.

Die finale Beschlussfassung ist wie bereits ausgeführt im April im Nationalrat geplant. Anschließend werden die Details zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien bekanntgegeben. Nach derzeitigem Informationsstand soll es ab Juli möglich sein, Rechnungen für Handwerkerarbeiten bei der Abwicklungsstelle einzureichen. Das in Aussicht gestellte Gesamtfördervolumen beträgt 300 Mio. €. Wir halten Sie selbstverständlich über die Gesetzeswerdung und Umsetzung am Laufenden!

Es wäre nicht Österreich, würde es nicht (zusätzliche) Initiativen von Bundesländern geben. Im Burgenland gibt es beispielsweise einen eigenen Handwerkerbonus, der vom Land Burgenland ausbezahlt wird und für den ein Rahmen von insgesamt 5 Mio. € besteht. Dieser kann ab 1. April 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 beantragt werden. Gefördert werden Handwerksarbeiten, die zwischen 1. April und 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Förderbar sind dabei die Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung durch burgenländische Unternehmen. Bei thermischer Sanierung können zusätzlich auch die Materialkosten gefördert werden. Die Höhe der Förderung liegt bei 25 % der Kosten, maximal jedoch 10.000 € pro Haushalt. Ein Antrag kann auf der Webseite des Landes Burgenland gestellt werden.

Bild: © Adobe Stock - Ivan Kruk

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